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Terres Collectives. Kollektiveigentum in Marokko

Julia Bartels

ISBN 978-3-8325-0430-4
253 Seiten, Erscheinungsjahr: 2004
Preis: 40.50 €
Einige afrikanische Staaten kennen noch das Brauchtum, dem Eigentum einen kollektiven und fast religiösen Charakter zu verleihen. Das Recht am Boden wird oftmals als ein kollektiv zustehendes Eigentum oder Nutzungsrecht verstanden, das dem sozialen Zweck dient, die Interessen einer Gruppe zu befriedigen. Wie fest auch immer die aus dem besonderern Verhätnis zum Boden resultierenden Riten verankert sein mögen, das stammesrechtliche Kollektiveigentum sieht sich heute mit den Entwicklungen der Landwirtschaft und Gesellschaft und den dadurch bedingten Rechtsfortbildungen konfrontiert. Die Art der Verwaltung der im Kollektiv gehaltenen landwirtschaftlichen Anbauflächen lässt das Kollektiveigentum für den Beobachter, für den Grenzsteine und Grundbucheintragungen wesentliche Bestandteile des Grundstückswesens eines Rechtssystems sind, archaisch anmuten. Eben dieser "archaische" Charakter des Rechtsinstituts gibt viel Anlass zu Diskussionen: So wird bemängelt, dass er nicht mehr einer fortschrittlichen Landwirtschaft entspreche, die auf dauerhaften Grundbesitz und langfristig sich amortisierende Investitionen setze. Zahlreich sind daher die Kritiker in Politik und Wissenschaft, die sich für eine Ablösung des Kollektiveigentums durch das gewöhnliche Privateigentum aussprechen. Jene Begegnung von "Tradition" und "Moderne" in Form von Kollektiv- und Privateigentum hatte in den jeweiligen Ländern verschiedene Ausprägungen. Während die einen die Wahrung des Brauchtums neben dem modernen Recht gesetzlich regeln, legen andere ihren Schwerpunkt auf das moderne Recht.

Indes erfordert die Beharrlichekeit, mit der sich das Kollektiveigentum allen Anfeindungen zum Trotz in manchen Staaten, u.a. in Marokko, auch während des gesamten 20. Jahrhunderts bewahrt hat, ein Nachdenken über Bedeutung und Nutzen dieses Rechtsinstituts. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit das Verlangen nach einer Aufhebung des Kollektiveigentums gerechtfertigt ist und ob nicht auch Argumente, wie z.B. bestimmte Umweltbedingungen und eine soziale Absicherung, für den Erhalt dieser "primitiven" Eigentumsform als Alternative zum gewöhnlichen Privateigentum sprechen können.

Keywords:
  • Marokko
  • Bodenrecht
  • Kollektiveigentum

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