Die Arbeit konzentriert sich auf Submissionsabsprachen im Bereich der Bauwirtschaft und setzt sich damit auseinander, ob der neue § 298 StGB eine effektive und die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllende Erweiterung der bisherigen Sanktionsmöglichkeiten von Submissionsabsprachen darstellt. Gleichsam als Basis der Untersuchung dienen Darlegungen zu der Submission als solcher und zu den Änderungen des Kartellrechts nach der 6. GWB - Novelle vom 01.01.1999.
Im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der BGH-Rechtsprechung zum Vermögensschaden wird die problematische Erfassung von Submissionsabsprachen nach § 263 StGB und die Auswirkungen dieser BGH-Rechtsprechung auf die Kartellbehörden und Staatsanwaltschaften erörtert. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Interpretation von § 298 StGB im materiell-rechtlichen und verfahrens-rechtlichen Gesamtgefüge. Insbesondere wird eine Bestimmung des geschützten Rechtsguts, des Deliktstyps und der Auslegung der Tatbestandsmerkmale vorgenommen, um anschließend das Verhältnis zu § 263 StGB zu beleuchten.
Nach einem Blick auf die korrespondierende Sanktionierung wettbewerbsbeschränkender Absprachen nach den §§ 130, 30 OWiG werden abschließend die Zuständigkeiten und die Abstimmung von Kartellbehörde und Staatsanwaltschaften sowie Verjährungsprobleme besprochen.
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